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(Zusätzliche) Vergütung des Gesellschafters einer Personengesellschaft als Entnahme
Wird dem Gesellschafter einer Personengeseilschaft eine (zusätzliche) Vergütung gewährt, die nicht durch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sondern durch das Bestreben veranlasst ist, ihn vorzeitig an noch nicht realisierten Gewinnen der Gesellschaft zu beteiligen, handelt es sich um eine Entnahme des Gesellschafters.