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FG Brandenburg 14.11.2007 7 K 7124/07, NWB direkt 13/2008 S. 4

Zulässigkeit der Minderung des Gewinns i. S. des § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO um eine Ansparrücklage

Die Vorschrift des § 7a Abs. 6 EStG umfasst nicht Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 EStG, so dass der zur Bestimmung einer Buchführungspflicht maßgebliche Gewinn i. S. des 141 Abs. 1 Nr. 4 AO nicht um eine Ansparabschreibung zu erhöhen ist. Selbst wenn § 7a Abs. 6 EStG auch Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG betreffen würde, wäre neben der Gewinnerhöhung aufgrund der Bildung einer Ansparrücklage die Auflösung einer Ansparrücklage gewinnmindernd zu berücksichtigen.