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FG Münster 09.10.2007 2 K 4223/05 P, NWB direkt 13/2008 S. 4

Keine Bergmannsprämienberechtigung eines dienstleistenden Elektrikers

Ein bei einem nicht den Bergbau betreibenden Elektrounternehmen beschäftigter Elektriker, der Dienstleistungen für ein Bergbauunternehmen dauernd unter Tage erbringt, hat keinen Anspruch auf die Bergmannsprämie. Dies gilt auch dann, wenn das Bergamt eine Bescheinigung ausgestellt hat, aus der sich (rechtsirrtümlich) ergibt, dass die ausgeführten Arbeiten für das Bergbauunternehmen auch der Bergaufsicht unterstünden.