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Handelsrecht | Befreiung von Rechnungslegungspflicht bei insolventer GmbH & Co. KG
Ist über das Vermögen einer prüfungspflichtigen GmbH & Co. KG ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, ist die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts (§ 264a Abs. 1 i. V. mit § 316 HGB) durch den Abschlussprüfer (auf dessen Antrag hin) entsprechend § 71 Abs. 3 GmbHG, § 270 Abs. 3 AktG dann entbehrlich, wenn von der Befreiung nicht (abgeschlossene) Zeiträume vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betroffen sind und die Verhältnisse der Gesellschaft aufgrund einer vollständigen oder weitgehenden Geschäftseinstellung so überschaubar geworden sind, dass eine Prüfung im Interesse der Gläubiger und Anteilseigner nicht mehr geboten erscheint ().