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Einführung neuer Verrechnungspreisregelungen in Norwegen
Das Königreich Norwegen folgt dem allgemeinen Trend der Industriestaaten und hat im Januar 2008 die lang erwarteten Verrechnungspreisregelungen und Dokumentationsanforderungen verabschiedet. Diese Verrechnungspreisvorschriften sollen zukünftig sicherstellen, dass multinationale Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen angemessene Verrechnungspreise ansetzen. Aus norwegischer Sicht besteht insbesondere das Interesse, zu verhindern, dass durch unangemessen niedrige Preise für Exportgüter, hauptsächlich Rohstoffe, Gewinne der Besteuerung in Norwegen entzogen werden.
I. Anwendungsbereich
Gem. §§ 4–12 des norwegischen Tax Assessment Act verpflichten die norwegischen Verrechnungspreisvorschriften den Steuerpflichtigen zur Erstellung einer Anlage zur jährlichen Steuererklärung sowie einer umfänglichen Verrechnungspreisdokumentation, die auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen bei den Finanzbehörden einzureichen ist. Betroffen von den Dokumentationsanforderungen sind alle Unternehmen, die in Norwegen steuerpflichtig sind und Transaktionen mit verbundenen Gesellschaften tätigen. Als verbundene Unternehmen gelten:
Unternehmen, an denen der norwegische Steue...