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Steuerrecht | Verbot des Verlustabzugs ausländischer Betriebsstätten verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit
▶ Schlussanträge: Es ist nicht mit Art. 43 EG vereinbar, wenn ein Mitgliedstaat einem Unternehmen verwehrt, Verluste aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat bei der Ermittlung der zu versteuernden Gewinne abzuziehen, weil nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Betriebsstätteneinkünfte nicht der Besteuerung des erstgenannten Mitgliedstaats unterliegen.
▶ Hinweis: Nach dem Aus des absoluten Verlustabzugs bei ausländischen Tochtergesellschaften, könnte der EuGH vergleichbare Verbote zulasten ausländischer Betriebsstätten für europarechtswidrig erklären. Die Begründung dafür liefern die Schlussanträge v. zu der Rs. C-414/06. Die Klin., die Lidl Belgium GmbH & Co. KG, betrieb Warenhandel – u. a. über eine Betriebsstätte in Luxemburg – und erwirts...