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BBEV Nr. 7 vom

Dänemark: Neues Erbgesetz seit 1. 1. 2008

Redaktion

Seit dem gilt in Dänemark ein neues Erbrecht. Die Reform soll die erbrechtliche Stellung des Ehegatten stärken und die Testierfreiheit des Erblassers ausweiten. Zudem wird es Personen in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften ermöglicht, sich gegenseitig testamentarisch wie Ehegatten zu bedenken. Das neue Erbgesetz (arvelov: AL) Nr. 515 v. ist grundsätzlich auf Erbfälle anzuwenden, die nach dem eintreten.

I. Stärkung der Position des überlebenden Ehegatten

Die Position des überlebenden Ehegatten wird durch das neue Erbgesetz gestärkt: § 9 Abs. 1 AL erhöht die gesetzliche Erbquote – neben Abkömmlingen des Erblassers – von 33 % auf 50 %. Zudem hat der Ehegatte des Erblassers die Möglichkeit (§ 11 AL), vor der Aufteilung des Erbes, Vermögenswerte zu entnehmen. Der maximal zulässige Betrag ist nahezu verdreifacht worden (von 210.000 DKR auf 600.000 DKR); allerdings sind jetzt Ersatzansprüche wegen des Verlusts des Unterhaltsverpflichteten und Lebensversicherungen (inkl. Pensionsleistungen) mit einzubeziehen. Darüber hinaus ist es dem überlebenden Ehegatten in sozialen Härtefällen nunmehr möglich, einen Erbschuldenaufschub gegenüber allen (auch volljäh...