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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 255/04 EFG 2008 S. 666 Nr. 9

Gesetze: DBA CHE Art. 15 DBA CHE Art. 15a Abs. 2 DBA CHE Art. 24 EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3

Rufbereitschaft als „Nichtrückkehrtage” i.S.d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz

Leitsatz

Kehrt der Arbeitnehmer aufgrund einer Rufbereitschaft nicht in seinen Ansässigkeitsstaat zurück, liegt unabhängig davon, ob die Zeit der Rufbereitschaft arbeitsrechtlich oder steuerrechtlich als Arbeitszeit zu werten ist, ein beruflich bedingter Nichtrückkehrtag i.S.d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz vor.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 666 Nr. 9
IWB-Kurznachricht Nr. 11/2008 S. 542
KÖSDI 2008 S. 16052 Nr. 6
BAAAC-73810

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