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Abbuchungsauftrag statt Zahlung per Lastschrift
Bei Käufen mit höheren Geldbeträgen zahlen Kunden häufig per Lastschrift. Was viele Unternehmen und Mandanten nicht wissen: Die Zahlung ist trotz pünktlichem Geldeingang mit Risiken behaftet. Denn der Kunde hat bis zu sechs Wochen Zeit, der Zahlung zu widersprechen und kann diese rückgängig machen. Gem. des (Az: I-16 U 129/06) muss die Bank die Rückzahlung auch dann ausführen, wenn ein offensichtlicher Missbrauch vorliegt. In diesem Fall hatte ein Kunde bei einem Unternehmen einen größeren Kauf getätigt, per Lastschrift gezahlt, der Abbuchung nach einigen Wochen widersprochen und nach der Rücküberweisung das Konto aufgelöst.
Empfehlen Sie Ihren Mandanten, sich vom Kunden einen Abbuchungsauftrag geben zu lassen, in dem er seiner Bank schriftlich mitt...