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Neue Rechtsverordnung für Bilanzbuchhalter in Vorbereitung – Ein Bärendienst für die Unternehmen?
Prof. Dr. Horst Walter Endriss
Seit etwa einem Jahr erarbeitet ein Gremium von Experten der Sozialpartner, z. B. DIHK und IG Metall, eine neue Rechtsverordnung für Bilanzbuchhalter. Federführend und koordinierend tätig ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) in Bonn. Die neue Rechtsverordnung soll in Kürze verabschiedet werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten. Sie wird die Verordnung von 1990 ersetzen (vgl. BBK F. 3 S. 1209).
Geheimhaltung der vorbereitenden Arbeiten
– Mitwirkung unerwünscht?
Inhalt
und Ergebnis der Beratungen des Expertengremiums sind bisher geheim,
d. h. die Betroffenen und die interessierte Öffentlichkeit
können keine Stellung nehmen und werden demnächst vor vollendete
Tatsachen gestellt.
In unserem Rechtsstaat gibt es nur wenige Dinge, die geheimhaltungsbedürftig sind, z. B. im militärischen Bereich. Ein solches Geheimhaltungsbedürfnis ist bei der Vorbereitung zur Rechtsverordnung für Bilanzbuchhalter jedoch nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Jede Rechtsverordnung hat gesetzesartige Wirkung. Deshalb muss auch diese Rechtsverordnung, so wie jedes Gesetz, in der Entstehung von einer Diskussion derjenigen begleitet wer...