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Eigenkapital- und Fremdkapitalkonto in einer Personengesellschaft
I. Einrichtung mehrerer Kapitalkonten für den Gesellschafter
In der Buchführungspraxis werden für den oder die Gesellschafter einer Personengesellschaft üblicherweise mehrere Kapitalkonten mit unterschiedlichen Bezeichnungen geführt: Auf dem Kapitalkonto I wird die (Haft-)Einlage oder das Festkapital verbucht, so dass dieses Konto in der Regel unveränderlich ist; dieses Konto bildet Eigenkapital ab. Auf den variablen Kapitalkonten II und III werden – je nach gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung – die Gewinn- und Verlustanteile, Entnahmen und Einlagen, Rücklagen und Darlehen des Gesellschafters an die Personengesellschaft oder umgekehrt gebucht. Je nach vertraglicher Ausgestaltung und tatsächlicher Buchung auf den Kapitalkonten II und III kann es sich dabei um ein Eigenkapitalkonto der Gesellschaft, d. h. um ein echtes Kapitalkonto, oder um ein Fremdkapitalkonto, d. h. Darlehenskonto, handeln.
II. Relevanz der Unterscheidung
Die steuerliche Qualifikation als Eigenkapital- oder Fremdkapitalkonto spielt in mehreren Bereichen eine Rolle:
Nur ein Eigenkapitalkonto kann das Verlustausgleichspotenzial nach § 15a EStG erhöhen, nicht aber ein Fremdkapitalkonto ...BStBl 2005 II S. 598