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NWB Nr. 12 vom Seite 1007

Kapitaleinkünfte und Abgeltungsteuer ab 2009

Wer ist eine „nahe stehende Person”?

Karl-Heinz Nusser

Der Steuerpraktiker sieht in der Einführung der Abgeltungsteuer gem. § 32d Abs. 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2009 eine weitere Verkomplizierung des Einkommensteuerrechts. Insbesondere § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG wird voraussichtlich die Gerichte beschäftigen. Der dort verwandte Begriff der „nahe stehenden Person” ist im Einkommensteuergesetz nicht definiert. Gesetzlich ist der Begriff der „nahe stehenden Person” soweit ersichtlich lediglich in § 1 Abs. 2 AStG definiert. Ob diese Definition ohne Weiteres auf das Einkommensteuergesetz übertragen werden kann, erscheint äußerst fraglich und ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Die Problematik der korrekten Besteuerung soll an einem einfachen praktischen Fall dargestellt werden. Bei diesem Fall handelt es sich keineswegs um einen außergewöhnlichen Sonderfall, sondern eigentlich um einen Sachverhalt, wie er sich täglich abspielt.

I. Darlehen an „nahe stehende Personen”

Mandant A hat in 2007 Darlehen in Höhe von je 25 000 € an folgende Personen gewährt:

  • seiner Ehefrau,

  • seiner außerehelichen Beziehung,

  • seinem Sohn, seiner Schwiegertochter in spe (Zweckbindung: Kauf einer gemeinsamen Eigentumswohnung).

Vereinbart wurde eine 6%ige Verzinsung, der Jahreszins ist jeweils bis J...