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FG Rheinland-Pfalz 09.10.2007 3 K 2646/05 , NWB direkt 12/2008 S. 5
Aufwendungen für Reparatur einer Wasserpumpe
Aufwendungen für die Reparatur, die Erneuerung und den Betrieb einer Pumpe, die der Verhinderung des Wassereintritts in Kellerräume dient, sind nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig.