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FG München 15.01.2008 14 V 3440/07, NWB direkt 12/2008 S. 3
Erwerberhaftung bei der Übereignung eines Unternehmens im Ganzen
Der Erwerber eines Unternehmens kann auch dann in Haftung genommen werden, wenn der übernommene Betrieb nicht in vollem Umfang fortgeführt wird.