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Auch schenkweise übertragene Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft sind grunderwerbsteuerfrei
Der BFH stellt mit die Schenkung eines Anteils an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft ausdrücklich der Grundstücksübertragung gleich und damit den entsprechenden Erwerbsvorgang von der Grunderwerbsteuer frei. Die obersten Finanzbehörden der Länder schließen sich mit gleichlautendem Ländererlass (vgl. NWB JAAAC-64368) der Auffassung des BFH an.
I. Vorbemerkungen
Um zu verhindern, dass Grundstücke – die sich im Eigentum einer Personengesellschaft befinden – ohne Grunderwerbsteuer übertragen werden, indem die Anteile der Personengesellschaft übertragen werden, sieht § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG vor, dass auch die Übertragung der Anteile an dieser Personengesellschaft u. U. der Grunderwerbsteuer unterworfen werden.
Gäbe es diese Vorschrift nicht, könnten z. B. die Anteile an einer grundbesitzenden GbR, die von zwei Gesellschaftern gehalten werden, an zwei andere Personen mit dem Ergebnis verkauft werden, dass faktisch die Anteilskäufer nun die Eigentümer des Grundstücks sind, der Vorgang aber – anders als die Veräußerung des Grundstücks durch die GbR – keine Grunderwerbsteuer auslösen...