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Bindung an die Bewertung bei der Kapitalgesellschaft bei Einbringung von Gesellschaftsanteilen
Bei Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft ist infolge der Fiktion des § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 im Rahmen der Bemessung des Veräußerungspreises in der Bilanz des Einbringenden grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der von der übernehmenden Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 für das eingebrachte Betriebsvermögen angesetzte Wert zutreffend ermittelt worden ist (Bezug: § 15, § 16 Abs. 2 und 3 EStG; § 20 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 und 6, Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995).
Praxishinweise: Bei der Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft darf die übernehmende Kapitalgesellschaft die eingebrachten Anteile mit dem Buchwert oder einem höheren Wert ansetzen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995), wobei der Teilwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter die Oberg...