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BFH 08.11.2007 V R 2/06, StuB 5/2008 S. 199

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Leistungen, die mit der Sozialfürsorge bzw. der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden sind

(1) Ein Stpfl., der Leistungen erbringt, die i. S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und h der Richtlinie 77/388/EWG eng mit der Sozialfürsorge bzw. der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden sind, kann sich unmittelbar auf die Richtlinie, 77/388/EWG berufen, soweit eine nationale Befreiungsvorschrift fehlt. (2) Hat der Gemeinschaftsgesetzgeber selbst die Inanspruchnahme der betreffenden Befreiungen, auf die sich der Stpfl. berufen kann, nicht ausdrücklich vom Fehlen eines Gewinnstrebens abhängig gemacht – wie hier Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und h der Richtlinie 77/388/EWG –, kann sich das FA nicht darauf berufen, dass nach der insoweit unvollständig umgesetzten nationalen Befreiungsvorschrift nur Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen befreit sind. (3) Für die Anerkennung eines Unternehmers als e...