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BFH 19.12.2007 II R 65/06, StuB 5/2008 S. 198

Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuerpflicht bei Anteilsvereinigung gemeinschaftsrechtskonform

Es verstößt nicht gegen die Richtlinie 69/335/EWG, dass eine Anteilsvereinigung in der Hand einer Aktiengesellschaft, zu der es dadurch kommt, dass im Zuge einer Kapitalerhöhung Anteile an einer mittelbar oder unmittelbar grundbesitzenden Gesellschaft gegen Gewährung neuer Aktien eingebracht werden, nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig ist (Bezug: § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG; Art. 4, Art. 5, Art. 10, Art. 11, Art. 12 Richtlinie 69/335/EWG).

Praxishinweise: Der BFH hat keinen Zweifel, dass die Grunderwerbsteuerpflicht bei einer Anteilsvereinigung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und hat deshalb eine Vorlage an den EuGH (Art. 234 EGV) nicht für erforderlich gehalten. Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um keine Gesellschaftsteuer, da nicht eine Einlage als gesellschaftsrechtlicher Vorgang besteuert...