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Haftung des Geschäftsführers für zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer
Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er darauf hinwirkt, sich eine ihm nach dem Anstellungsvertrag nicht zustehende Vergütung von der Gesellschaft anweisen zu lassen. Der Regressanspruch der Gesellschaft umfasst neben der Rückzahlung auch die abgeführte Lohnsteuer ( NWB QAAAC-67406).
Praxishinweise: (1) Der Geschäftsführer einer GmbH veranlasste die Zahlung einer überhöhten Dienstvergütung, für die das Unternehmen auch Lohnsteuer an das zuständige FA abführte. Die Gesellschaft verlangte unter anderem auch Ersatz für diese Steuerbeträge. Das OLG hatte die Klage insoweit abgewiesen und die Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen. Der BGH gab der Nichtzulassungsbeschwerde statt und hob das Urteil der Vorinstanz auf.
(2) Ge...