Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AfA nach Einlage im Betriebsvermögen bei vorheriger Nutzung im Rahmen von Überschusseinkünften
Bei einem mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegten Gebäudeteil, der zuvor im Bereich der Überschusseinkünfte verwendet wurde, bemisst sich gem. nrkr. NWB ZAAAC-59919 (BFH-Az.: XI R 13/07, EFG 2008 S. 32) die AfA-Bemessungsgrundlage nach dem um die bereits erfassten AfA-Beträge verminderten Einlagewert (Bezug: § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7, § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG 2001).