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Baukostenzuschüsse zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen
Im Rahmen der gesetzlich angeordneten Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen („ Legal Unbundling”) werden bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells die Baukostenzuschüsse vom Pächter (Netzbetreiber) an den Verpächter weitergeleitet.
Ertragsteuerlich hat der Pächter in Höhe der erhaltenen Baukostenzuschüsse einen passiven RAP zu bilden und diesen ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren Gewinn erhöhend aufzulösen. Die Tatsache, dass der Pächter die zunächst erhaltenen Baukostenzuschüsse in einem zweiten Schritt an den Verpächter weiterleitet, ändert an dieser Behandlung nichts. Der Verpächter hat für den an ihn weitergeleiteten Baukostenzuschuss einen passiven RAP mit einem Auflösungszeitraum von 20 Jahren zu bilden. Beim Pächter sind die an den Verpächt...