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Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Lichte des BilMoG
Im Rahmen des Referentenentwurfs eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist u. a. die Abschaffung des Aktivierungsverbots für nicht entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgesehen. Diese wesentliche Neuerung ist Gegenstand des nachfolgenden Beitrags.
Welche Neuerung sieht der Referentenentwurf des BilMoG vor?
Ab wann ist von einem Vermögensgegenstand auszugehen?
Was ist betroffenen Unternehmen zu raten?
I. Einleitung
Angekündigt war die „ Entrümpelung” des Bilanzrechts – tatsächlich soll nun großzügig angebaut, umgebaut und abgerissen werden. Der Referentenentwurf des BilMoG geht weiter als erwartet. Im Bereich der einzelgesellschaftlichen Rechnungslegung werden 33 der 55 Vorschriften ergänzt, geändert oder vollständig entfernt . Nur an den Fundamenten – Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses für Besteuerung, Kapitalerhalt und Ausschüttung – wird nicht gerüttelt. Nun gilt auch für das Bilanzrecht das Struck'sche Gesetz: Kein Vorhaben verlässt den Bundestag so, wie es hineingelangt ist. Die bislang vorliegenden Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), der Wirtschaftsprüferkamme...