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Änderungen bei der Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten nach dem BilMoG-Entwurf
Durch die geplante Modifizierung des § 253 Abs. 1 HGB ist die Einführung der bisher nur aus der internationalen Rechnungslegung bekannten fair value-Bewertung für von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten in das deutsche HGB vorgesehen. Der Beitrag zeigt diese geplanten Änderungen in der Bewertung von Finanzinstrumenten durch den BilMoG-E auf und würdigt diese kritisch.
Wie erfolgt derzeit die Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten?
Welche Änderungen sieht der Entwurf des BilMoG vor?
Wie sind die Änderungen zu würdigen?
I. Vorbemerkungen
Am hat das BMJ den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts – kurz: BilMoG – veröffentlicht . Ein Großteil der neuen Vorschriften soll entsprechend dem Referentenentwurf erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die nach dem beginnen. Daneben sollen Erleichterungen teilweise schon für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein . S. 171
Neben Neuerungen in den Bereichen Abschlussprüfung, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss sieht der BilMoG-E vor allem weit reichende Änderungen für den handelsrechtlichen Einzelabschluss und den ...