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Geringwertige Wirtschaftsgüter
I. Übersicht
Als geringwertige Wirtschaftsgüter kommen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betracht, die einer selbständigen Nutzung fähig sind (vgl. Abschnitt II). Es ist zu unterscheiden, ob Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften oder mit Überschusseinkünften investieren. Für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften kommt es ferner darauf an, ob die Anschaffung, Herstellung oder Einlage vor dem oder nach dem erfolgt ist.
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Steuerpflichtige
mit Gewinneinkünften |
Steuerpflichtige mit
Überschusseinkünften: | |
Einkünfte
aus Land- und Forstwirtschaft | Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit | |
Einkünfte
aus Gewerbebetrieb | Einkünfte aus
Kapitalvermögen | |
Einkünfte
aus selbständiger Arbeit | Einkünfte
aus Vermietung u. Verpachtung | |
Sonstige
Einkünfte | ||
Anschaffung,
Herstellung, Einlage in das Be- triebsvermögen oder Eröffnung des Betriebs | ||
nach
dem | vor dem
| |
Gebot |
Wahlrecht |
Wahlrecht |
Anschaffungskosten,
Herstellungskosten oder Teilwert | Anschaffungskosten,
Herstellungskosten oder Teilwert | Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten |
bis 150
€: Absetzung ... |