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BBK Nr. 8 vom Seite 405 Fach 16 Gr. G Seite 22

Geringwertige Wirtschaftsgüter

I. Übersicht

Als geringwertige Wirtschaftsgüter kommen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betracht, die einer selbständigen Nutzung fähig sind (vgl. Abschnitt II). Es ist zu unterscheiden, ob Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften oder mit Überschusseinkünften investieren. Für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften kommt es ferner darauf an, ob die Anschaffung, Herstellung oder Einlage vor dem oder nach dem erfolgt ist.


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Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften
Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung
Sonstige Einkünfte
Anschaffung, Herstellung, Einlage in das Be-
triebsvermögen oder Eröffnung des Betriebs
nach dem
vor dem
Gebot
Wahlrecht
Wahlrecht
Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder Teilwert
Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder Teilwert
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
bis 150 €:
Absetzung ...