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Steuerliche Behandlung von Studentenvergütungen nach DBA
Die Zahl der Praktika, Forschungsaufenthalte oder Ähnlichem deutscher Studenten im Ausland oder ausländischer Studenten in Deutschland nimmt ständig zu. Für die betroffenen Studenten sowie entsendenden bzw. aufnehmenden inländischen Unternehmen stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Vergütungen für die Studenten sowie ihren lohnsteuerlichen Pflichten. Der vorliegende Beitrag stellt das Besteuerungsrecht nach der entsprechenden Vorschrift des Art. 20 OECD-MA sowie einschlägigen nationalen Vorschriften dar.
I. Allgemeines
Erhält ein Student, ein Praktikant oder ein Lehrling Zahlungen für sein Studium, seine Ausbildung oder seinen Unterhalt, darf das Gastland diese dann nicht besteuern, wenn die Zahlungen von Quellen außerhalb des Gastlandes stammen (vgl. Art. 20 OECD-MA). Art. 20 OECD-MA schließt insoweit das Besteuerungsrecht des Gaststaates aus. Voraussetzung ist, dass der Empfänger in einem anderen Vertragsstaat als dem Gaststaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den Gaststaat ansässig war. Insoweit regelt Art. 20 OECD-MA die Steuerfreistellung der Zahlungen und stellt keine sonst übliche Verteilungsnorm dar, bei der die Besteuerung zwischen dem Quellenstaat und Wohnsit...