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Körperschaftsteuer | Gewinnabführung als verdeckte Gewinnausschüttung
Sind – mangels finanzieller Eingliederung – die Voraussetzungen einer Organschaft nicht erfüllt (sog. verunglückte Organschaft), stellt eine von der vermeintlichen Organgesellschaft einkommensmindernd vorgenommene Gewinnabführung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar (, nv NWB DAAAC-72606).