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FG Münster 19.11.2007 8 K 3267/05 GrE, NWB direkt 11/2008 S. 8

Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage

§ 9 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG sind durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert bzw. erweitert worden mit der Folge, dass bei allen Umsätzen, die unter die Grunderwerbsteuer fallen und bei denen auf die Steuerbefreiung verzichtet worden ist, gem. § 13b Abs. 2 UStG der Erwerber – sofern Unternehmer – Schuldner der Umsatzsteuer ist. Die für einen kurzen Übergangszeitraum fortgewährte Anwendung des ausgelaufenen Umsatzsteuerrechts bedingt auch eine Fortgeltung der Rechtsgrundsätze, die zur Höhe der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksumsätzen aufgestellt wurden.