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Anzahl der Erwerbsvorgänge bei Eheleuten im gesetzlichen Güterstand
Ein Miteigentumsanteil ist ein Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts. Veräußern Eheleute, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft stehen und Miteigentümer eines Grundstücks zu je 1/2 sind, an einen Dritten, liegen zwei Erwerbsvorgänge unabhängig davon vor, ob nach dem Wortlaut des Notarvertrags die Eheleute das gesamte Grundstück oder die Miteigentumsanteile veräußern.