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Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen; Spediteurbescheinigungen als Belegnachweis
Nimmt ein Unternehmer für die Lieferung eines Gegenstands die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Umsatzsteuergesetz – UStG) in Anspruch, hat er die Voraussetzungen hierfür nachzuweisen (§ 6 Abs. 4 UStG). Dieser Nachweis ist auch nach der ständigen BFH-Rechtsprechung unverzichtbare, materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung.
Versendet der liefernde Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet (Beförderung z. B. durch einen beauftragten Spediteur), ist der Belegnachweis nach § 10 Abs. 1 UStDV zu führen durch
einen Versendungsbeleg, insbesondere durch Frachtbrief, Konnossement, Posteinlieferungsschein oder deren Doppelstücke, oder
einen sonstigen handelsüblichen Beleg, insbesondere durch eine Bescheinigung des beauftragten ...