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OFD Münster 12.02.2008 , NWB direkt 10/2008 S. 8

Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen mit Geldspielgeräten ab

Die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten sind nach der Neufassung von § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v. ab sehr wohl als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Die Gesetzesänderung beruht auf Art. 13 Teil B Buchst. f 6. EG-RL (ab Art. 135 Buchst. i MwStSystRL). Die Vereinbarkeit der Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit EG-Recht ist zwischenzeitlich vom FG Niedersachsen in einem Hauptsacheverfahren bestätigt worden (Urteil v. - 5 K 137/07). Gegen das Urteil ist Revision beim BFH eingelegt worden (Az. des BFH: V R 83/07). Einspruchsverfahren in diesen Fällen können daher erst einmal ruhen (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Aussetzung der Vollziehung kann aufgrund des (BStBl 2007 II S. 850) gewährt werden.