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BFH 24.02.2010 III R 73/07, NWB direkt 10/2008 S. 5

Kindergeldberechtigung von EU-Ausländern

EU-Ausländer, die im Inland wohnen, haben für ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld, wenn diese im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben. Steht aufgrund der vorgelegten Nachweise fest, dass das Kind entweder im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hat, besteht ein Anspruch auf Kindergeld, ohne dass eine positive Meldebestätigung eines bestimmten EU-Mitgliedstaats vorliegen muss.