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Teils freiberuflich, teils gewerblich tätige Personengesellschaft
Ist eine Personengesellschaft teils freiberuflich, teils gewerblich tätig, gilt ihre Tätigkeit – soweit sie in Einkunftserzielungsabsicht erfolgt – als Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Rechtsfolge des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ist die Umqualifizierung sämtlicher von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (sog. Abfärbewirkung). Unerheblich ist dabei, ob der gewerblichen Tätigkeit im Rahmen des gesamten Unternehmens nur geringfügige wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Selbst wenn nur ein einzelner Gesellschafter für die Gesellschaft teilweise gewerblich tätig ist, ist deren gesamte Tätigkeit eine gewerbliche.