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BBK Nr. 5 vom Seite 265 Fach 30 Seite 1970

Größenkriterien beim Investitionsabzugsbetrag

Hans Walter Schoor

Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft können nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen AHK gewinnmindernd abziehen. Durch diesen Investitionsabzugsbetrag sollen nur kleine und mittlere Betriebe begünstigt werden. Für die Inanspruchnahme hat der Gesetzgeber deshalb Größenkriterien vorgegeben.

Im infoCenter des nwbXpert Rechnungswesen verschafft Ihnen folgender Beitrag einen schnellen Überblick NWB DAAAC-65919.

I. Sachverhalte und Aufgabe

1. Das Betriebsvermögen, d. h. das steuerliche Eigenkapital des Einzelgewerbetreibenden A beträgt in der Bilanz zum  230.000 €. Auf der Passivseite der Bilanz ist eine § 6b-Rücklage von 70.000 € ausgewiesen.

2. Die Bilanz der X-GmbH zum weist auf der Aktivseite ausstehende, nicht eingeforderte Einlagen auf das gezeichnete Kapital in Höhe von 100.000 € und auf der S. 266Passivseite ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 250.000 €, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.000 € und einen Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe ...