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BAG 14.08.2007 9 AZR 59/07, NWB 10/2008 S. 78

Arbeitsrecht | Erweitertes Direktionsrecht des Arbeitgebers und Altersteilzeitberechnung

Dem Arbeitgeber kann in einem Formularteilzeitarbeitsvertrag das Recht eingeräumt werden, die für die Wochenarbeitszeit maßgebliche Verpflichtung (hier für Lehrer zum Unterricht an sächsischen Grundschulen) befristet zu erhöhen. Macht der Arbeitgeber von diesem Recht nach § 106 GewO Gebrauch, kann sich die erhöhte Stundenzahl auf eine Alterszeitabrede auswirken. Schuldet der Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Übergang in die Altersteilzeit eine höhere Unterrichtsstundenzahl, gilt diese als vereinbarte bisherige Arbeitszeit nach § 6 Abs. 2 Satz 1 AltTZG. Allerdings darf höchstens die Arbeitszeit zugrunde gelegt werden, die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbart war ( NWB PAAAC-64687).