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BGH 17.01.2008 III ZR 320/06, NWB 10/2008 S. 77

Schiedsverfahren | Aufrechnung trotz Schiedsabrede vor staatlichem Gericht

Das Verbot, eine schiedsbefangene Gegenforderung im Wege der Aufrechnung vor dem staatlichen Gericht geltend zu machen, besteht nicht mehr, wenn das Schiedsverfahren durchgeführt und mit einem abschließenden Schiedsspruch über die Gegenforderung beendet wurde (Fortführung von ). Bei der Anfechtung eines Schiedsspruchs ist die Restitutionsklage analog § 580 Nr. 6 ZPO eröffnet ( NWB EAAAC-70773). Im Streitfall hatte die für beide Parteien bindende Schiedsabrede ein vertragliches Verbot enthalten, sich im Prozess auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu berufen, über die nach dem Willen der Beteiligten das Schiedsgericht entscheiden sollte.