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BFH 10.01.2008 V R 52/06, NWB 10/2008 S. 75

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Umsätzen aus der Durchführung von Kursen mit dem Gegenstand „Sofortmaßnahmen am Unfallort”

Nach dem NWB QAAAC-72110 können Umsätze einer GmbH aus der Durchführung von Kursen mit dem Gegenstand „Sofortmaßnahmen am Unfallort” nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der 6. EG-RL umsatzsteuerfrei sein. – Anmerkung: Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine GmbH u. a. die Kurse „Sofortmaßnahmen am Unfallort” durchgeführt, die fast ausschließlich von Fahrschülern besucht worden sind. Der BFH ließ offen, ob die Steuerfreiheit dieser Umsätze aus § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG folgt und inwieweit eine richtlinienkonforme Auslegung dieser Vorschrift möglich ist. Die streitigen Kurse der Klägerin könnten als „Schul- oder Hochschulunterricht” i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der 6. EG-RL angesehen werden. Denn die Kultusministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern hielten es für erforderlich oder zumindest für wünschenswert, den Inhalt der in Rede stehenden Kurse in ...