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BFH 28.11.2007 I R 42/07, NWB 10/2008 S. 73

Körperschaftsteuer | „Jahresgleiche” Realisierung von nach § 37 Abs. 3 KStG 2002 begründetem Körperschaftsteuerguthaben

Das NWB JAAAC-72108 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein durch die sog. Nachsteuerregelung des § 37 Abs. 3 KStG 2002 begründetes Körperschaftsteuerguthaben kann nach § 37 Abs. 2 KStG 2002 realisiert werden, indem die Gesellschaft noch im selben Jahr, in dem sie die Gewinnausschüttung erhält, ihrerseits eine Gewinnausschüttung vornimmt (entgegen , BStBl 2003 I S. 575, Rn. 40). (2) Hierbei kommt es weder darauf an, ob es sich bei der vorgenommenen Gewinnausschüttung um eine Vorabausschüttung oder um eine Ausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr handelt, noch darauf, in welcher zeitlichen Reihenfolge die erhaltene und die vorgenommene Gewinnausschüttung erfolgen.