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Einkommensteuer | Kindergeld bei Bezug von Arbeitslosengeld II
Der Bezug von Arbeitslosengeld II ersetzt nicht die für die Gewährung von Kindergeld erforderliche Meldung eines Kinds als arbeitsuchend (). Das Finanzgericht führt zur Begründung aus, der Gewährung von Kindergeld stehe die fehlende Meldung des Kinds als arbeitsuchend entgegen. Eine derartige Meldung sei ausnahmsweise nur dann nicht erforderlich, wenn sich das Kind arbeitslos gemeldet habe oder den Bezug von Arbeitslosengeld I nachweise. In diesen Fällen werde typisierend vermutet, dass das Kind für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehe und bemüht sei, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Eine solche Vermutung gelte – selbst unter Berücksichtigung bestehender Mitwirkungspflichten des Kinds – jedoch nicht be...