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BFH  - IV R 61/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15a, UmwStG § 14

Rechtsfrage

Abgrenzung ausgleichsfähiger und verrechenbarer Verluste i.S. des § 15a EStG bei rückwirkendem Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft und gleichzeitigem Beschluss zur Festlegung einer erhöhten Hafteinlage: Sind Verluste, die nach dem Umwandlungsstichtag entstanden sind, aufgrund der in § 14 UmwStG vorgesehenen Rückwirkungsmöglichkeit als ausgleichsfähig i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG zu qualifizieren?

Kommanditist; Rückwirkung; Umwandlung; Verlust

Fundstelle(n):
KAAAC-71743

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