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FG Köln 22.8.2007 13 K 647/03, IWB 4/2008 S. 1257

Doppelbesteuerung | Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 8 Abs. 3 KStG

▶ Urteil: (1) Verstößt eine Leistungsvereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person gegen das sog. Rückwirkungsverbot, kann die daraus resultierende vGA i. S. des § 8 Abs. 3 KStG im Geltungsbereich einer Art. 9 OECD-MA inhaltsgleichen Vorschrift (hier: Art. IV des DBA Großbritannien) dem Gewinn der ausschüttenden Körperschaft nur in dem Umfang hinzugerechnet werden, in dem das Entgelt für die Leistung unangemessen ist. (2) Hinsichtlich des angemessenen Teils der Vergütung entwickelt Art. 9 OECD-MA gegenüber § 8 Abs. 3 KStG eine Sperrwirkung (EFG 2008 S. 161).

▶ Hinweis: Im Streitfall hatte das FA eine vGA angenommen, weil es für die Serviceleistungen der Klin. an die alleinige Anteilseignerin ihrer Mehrheitsgesellschafterin (51 %) mit Sitz in Großbritannien, X-Ltd., an einer klaren, im Voraus getroffene...