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FG Köln 28.08.2007 8 K 3104/05, NWB direkt 9/2008 S. 11

Umsätze aus der Ernährungsberatung

Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG kommt für die Ernährungsberatung in Betracht, die der Steuerpflichtige entweder aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchführt. Grundsätzlich keine steuerbefreiten Heilbehandlungen sind dagegen Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern.