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BFH 20.12.2007 V R 62/06 , NWB direkt 9/2008 S. 10

Steuerfreie Vermittlung von Gesellschaftsanteilen

Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG 1993 erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags (Änderung der Rechtsprechung). Die Steuerfreiheit für die Vermittlung nach § 4 Hr. 8 Buchst. f UStG 1993 setzt eine Tätigkeit voraus, die einzelne Vertragsabschlüsse fördert. Eine der Art nach geschäftsführende Leitung einer Vermittlungsorganisation ist keine „Vermittlung” im Sinne der Befreiungsvorschrift.