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FG Hamburg 07.09.2007 3 K 49/07, NWB direkt 9/2008 S. 5

Verlust des inländischen Wohnsitzes

Verbleibt ein Grundschulkind zusammen mit seiner Mutter und seinen Geschwistern nach einem Urlaub für knapp zwei Jahre im Heimatland der Eltern und kommt es während dieser Zeit nur während der dortigen Schulferien für wenige Wochen ins Inland, hat es auch dann grundsätzlich keinen inländischen Wohnsitz mehr, wenn die Familie ihre Inlandswohnung nicht aufgegeben hat, der Vater im Inland seiner Berufstätigkeit nachgeht und der Verbleib im Heimatland nicht geplant gewesen ist, sondern sich erst aufgrund der eintretenden Pflegebedürftigkeit der Großmutter ergeben hat.