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FG Rheinland-Pfalz 11.10.2007 6 K 1611/07, NWB direkt 9/2008 S. 5
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 50 d Abs. 8 EStG
Die in § 50d Abs. 8 EStG getroffenen Reglung stellt weder einen Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz (GG) dar, noch steht ihr § 2 AO entgegen.