Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Werbungskostenabzug bei Finanzierung zweier baugleicher Einfamilienhäuser
Errichtet der Steuerpflichtige auf einem ungeteilten Grundstück zwei baugleiche Einfamilienhäuser, wovon er nach Fertigstellung eines zu eigenen Wohnzwecken nutzt und das andere vermietet, entfallen die Zinsen für die zur Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommenen Darlehen zu gleichen Teilen auf beide Immobilien, wenn nicht die Darlehensmittel tatsächlich und objektiv nachprüfbar zur Finanzierung nur eines der Häuser verwendet worden sind.