Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wohnungseigentumsrecht | Zuordnung von Thermostatventilen zum Gemeinschaftseigentum
Thermostatventile und andere Einrichtungen zur Regelung der Heizung stehen im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 5 WEG). Demgemäß muss die Gemeinschaft die Kosten für die Reparatur und den Austausch dieser Wohnungsbestandteile tragen. Ein Eigentümer, der die Reparaturkosten vorgestreckt hat, kann eine entsprechende Erstattung verlangen ().