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EuGH 29.01.2008 Rs. C-275/06, NWB 9/2008 S. 68

Urheberrecht | Mitteilung personenbezogener Daten zum Zwecke der gerichtlichen Verwertung

Das Europarecht verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, im Hinblick auf den effektiven Schutz des Urheberrechts die Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen zivilrechtlicher Verfahren vorzusehen. Zwar zielen mehrere EU-Richtlinien darauf ab, dass die Mitgliedstaaten den effektiven Schutz des geistigen Eigentums sicherstellen. Jedoch darf dadurch nicht der Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigt werden (, Promusicae). Eine in Spanien tätige Vereinigung von Produzenten und Herausgebern von Musikmedien verlangte im Ausgangsverfahren von einem spanischen Netzbetreiber die Offenlegung der Namen und Anschriften von Kunden mit Internetzugang, um so den illegalen Austausch in „peer to peer”-Netzwerken zivilrechtlich verfolgen zu können. Der Netzb...