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BFH 10.10.2007 VII R 49/06, NWB 9/2008 S. 66

Tabaksteuer | Steuerschuldnerschaft für ohne Wissen des Fahrzeugführers versteckte Waren

Der Fahrer eines Lastzugs „verbringt” i. S. des TabStG Waren in das Steuergebiet und wird folglich Steuerschuldner auch dann, wenn die Waren ohne sein Wissen in dem Fahrzeug versteckt worden sind. Dies hat der NWB DAAAC-70409 entschieden. – Anmerkung: Der EuGH hat schon vor einiger Zeit entschieden, dass auch derjenige Zollschuldner wird, der Waren vorschriftswidrig in das Zollgebiet bringt, ohne dies zu wissen, also insbesondere der Lkw-Fahrer, der sich unwiderlegt dahin einlässt, in seinem Lkw seien ohne sein Wissen in den Frachtpapieren nicht aufgeführte Waren versteckt worden. Gegen diese Rechtsprechung hat sich in Deutschland mitunter das rechtsstaatliche Gewissen geregt, weil man meinte, niemandem dürfe ein Steuerentstehungstatbestand angelastet werden, den ...