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Schenkungsteuer | Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Geldzuwendung bei Beginn der Ehe
Erhält ein Ehegatte zu Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt einen Geldbetrag, ist dies nach dem NWB YAAAC-70830 als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Teilverzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar. – Anmerkung: Der Verzicht auf Ansprüche, die möglicherweise in der Zukunft entstehen (z. B. etwaige Pflichtteilsansprüche, Zugewinnausgleichsansprüche und – im Urteilsfall – nacheheliche Unterhaltsansprüche) ist im schenkungsteuerrechtlichen Sinne keine Leistung bzw. Gegenleistung. Die Entscheidung bestätigt einmal mehr die gefestigte Rechtsauffassung des zuständigen Fachsenats des BFH, dass Zuwendungen an Ehegatten schenkungsteuerrechtlich unabhängi...