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Einkommensteuer | Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bei sog. Riester-Rente
In den Fällen der Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht treten grds. die Folgen der schädlichen Verwendung ein, unabhängig davon, ob es zur Auszahlung aus dem Altersvorsorgevertrag kommt oder nicht (§ 95 Abs. 1 EStG). Eine Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 95 Abs. 1 Satz 1 EStG liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige weiterhin auf Antrag der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt (§ 1 Abs. 3 EStG). Einzelheiten zur Rückzahlung und Stundung s. NWB GAAAC-71941.